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SEEORDNUNG

  • Jeder Angler, der Angelruten bedient, muss im Besitz einer eigenen dafür gültigen Angelerlaubniskarte sein.

  • Die Karten werden sichtbar getragen, es darf nur die darin ausgedruckte Anzahl von Ruten benutzt werden.

  • Nach Ablauf der Angelzeit ist die Angelberechtigung erloschen.

  • Jeder Angler hat einen Unterfangkescher mitzuführen und zu benutzen.

  • Geangelt wird nur mit Naturködern, Teigmischungen, Kunstfliegen oder Silikon-Ködern, Blinkern, Spinnern oder Wobblern. Mais und sogenannte Boilies sind wegen der Graskarpfen verboten!
  • Das Blinkern (auch wobbeln, spinnen etc.) ist am "Strand", also dem linken Ufer, verboten!
  • Das Anfüttern jeglicher Art ist am See strengstens verboten.
  •  Das Angeln mit einer Fliegenrute ist erlaubt, wenn der Benutzer rechts, links und hinter sich einen sicheren Abstand zum nächsten Angler einhält. Ist dies nicht möglich, so muss der Angler, um unnötige Gefahren abzuwenden, eine andere Rute nehmen.

  • Graskarpfen wurden gegen das Verkrauten des Angelsees ausgesetzt und müssen, wenn sie gefangen werden, vom Angler behutsam vom Haken genommen und in den Teich zurückgesetzt werden! Geziele Angelei auf Graskarpfen ist verboten!

  • Fische dürfen auf unserer Anlage nicht ausgenommen werden. Wer es trotzdem macht, ohne vorher eine Sondergenehmigung der Teichaufsicht eingeholt zu haben, erhält Hausverbot.

  • Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung sofort die Anlage verlassen, wenn bei ihm Regelverstöße festgestellt werden, und er durch sein Verhalten ein friedliches Miteinander unter den Anglern erheblich stört.

  • Die Angler, die bei uns früh morgens angeln und die Anlage verlassen, ohne nachträglich eine Angelerlaubniskarte bezahlt zu haben, werden wegen Hausfriedensbruchs und Fischwilderei ohne Vorwarnung angezeigt.
  • Keine Lebensmittel, Fischabfälle oder Köder in unseren Mülltonnen entsorgen, es stinkt nach wenigen Stunden!
  • Grillen nur nach Absprache mit der Teichaufsicht.
  • Kinder unter 14 Jahren (auch Fischereischeininhaber!) grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.

 

Denken Sie bitte daran!

Ein Fischereischein ist in Schleswig-Holstein seit dem 15.07.2013 an gewerblichen Angelanlagen nicht mehr erforderlich!

Die Fischereiabgabe-Marke ist aber weiterhin vorgeschrieben.

Personen ohne Fischereischein melden sich bitte vor Angelbeginn unaufgefordert bei der Teichaufsicht. Es erfolgt eine Einweisung in Fischereirecht, Tierschutz und das sachgemäße anlanden und töten der Fische.

 

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